Statuten des VÖK (auszugsweise)

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereins

Zweck und Aufgabe des Vereins

Zweck des Vereins

Aufgaben des Vereins

Der VÖK vertritt und wahrt die beruflichen, wirtschaftlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder. Zu den Aufgaben des Vereins gehören insbesondere:

Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes

Der beabsichtige Vereinszweck soll durch folgende ideelle und materielle Mittel verwirklicht werden:

Ideelle Tätigkeiten

Aufbringung der erforderlichen finanziellen Mittel

Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erreichung der genannten Ziele sollen aufgebracht werden durch

Art der Mitgliedschaft

Es gibt ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Ordentliche Mitgliedschaft

Als ordentliches Mitglied kann grundsätzlich jeder kieferorthopädisch tätige Zahnarzt mit Berufssitz und Lebensmittelpunkt in Österreich aufgenommen werden, der mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

Außerordentliche Mitgliedschaft

Als außerordentliches Mitglied kann grundsätzlich jeder kieferorthopädisch tätige Zahnarzt mit Berufssitz und Lebensmittelpunkt in Österreich aufgenommen werden, der keine der unter Punkt 4.1 angegebenen Voraussetzungen erfüllt.

Ehrenmitgliedschaft

Zum Ehrenmitglied können hervorragende Persönlichkeiten ernannt werden, deren Arbeit die Kieferorthopädie insgesamt besonders gefördert oder die Ziele des Vereins wesentlich unterstützt hat.

Erwerb der Mitgliedschaft

Der Erwerb der Mitgliedschaft ist wie folgt geregelt:

  1. Die Aufnahme eines Mitgliedes bedarf eines schriftlichen Aufnahmeantrages des Bewerbers. Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft muss zusätzlich den Nachweis der Qualifikation enthalten (siehe Punkt 4.1). Der Antrag ist dem geschäftsführenden Vorstand des VÖK vorzulegen. Der Bewerber wird bei Richtigkeit der Angaben durch den erweiterten Vorstand als Mitglied aufgenommen. Lehnt der erweiterte Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen das Recht zu, über den Aufnahmeantrag in der nächsten Generalversammlung entscheiden zu lassen. Diese entscheidet endgültig.
  2. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Empfang der Aufnahmebestätigung, die im positiven Falle seitens des geschäftsführenden Vorstandes unverzüglich auszustellen ist.
  3. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des erweiterten Vorstandes nach einstimmigem Beschluss der Generalversammlung. Das Ehrenmitglied muss die Ernennung annehmen.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte

Pflichten

Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

AKTUELL

19. 09. 2010
Kurs I für KFO-AssistentInnen / HelferInnen | mehr »

11. 10. 2010
Kurs II für KFO-AssistentInnen / HelferInnen | mehr »

30. 10. 2010
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19. 02. 2011
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