Statuten des VÖK (auszugsweise)
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich des Vereins
- Name: Der Verein führt den Namen Verband Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK). Er ist im Vereinsregister eingetragen.
- Sitz: Der VÖK hat seinen Sitz in Wien.
- Tätigkeitsbereich: Der VÖK erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
Zweck und Aufgabe des Vereins
Zweck des Vereins
- Ziele des VÖK sind der Ausbau und die Sicherung der freien Berufsausübung der Kieferorthopäden in Österreich zum Wohle der Patienten. Der VÖK fordert eine kieferorthopädische Versorgung, die sich am Stand der Wissenschaft orientiert und unter wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen erbracht werden kann.
- Es ist das erklärte Ziel des Vereins, dass alle Kollegen, die ordentliches Mitglied des VÖK sind, den Fachzahnärzten für Kieferorthopädie rechtlich gleichgestellt werden.
- Der VÖK setzt sich für eine angemessene Vertretung der Kieferorthopäden in den zahnärztlichen Gremien ein und erhebt Anspruch auf Wahrung der Interessen seiner Mitglieder als zahnärztliche Minderheit.
- Der VÖK ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO (Bundesabgabenordnung). Er darf keine gewerbliche oder sonst auf Gewinn zielende Tätigkeit ausüben. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Verbandsvermögen oder an erzielten Überschüssen. Sie erhalten keinerlei persönliche Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der VÖK darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
- Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Soweit die Vermögenslage des Vereins dies zulässt, können zur Erreichung der Ziele des Vereins getätigte Aufwendungen und Spesen erstattet werden. Soweit möglich sind Rechnungsbelege vorzulegen. Die Generalversammlung kann pauschale Aufwandsentschädigungen beschliessen.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Aufgaben des Vereins
Der VÖK vertritt und wahrt die beruflichen, wirtschaftlichen und berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder. Zu den Aufgaben des Vereins gehören insbesondere:
- Die politische Umsetzung von Anliegen, welche in einem direkten Zusammenhang stehen mit der Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie Berufsausübung aller in Österreich kieferorthopädisch tätigen Kollegen.
- Die Vertretung und Wahrnehmung der beruflichen, berufspolitischen und wirtschaftlichen Interessen der Kieferorthopäden.
- Die Darstellung der Kieferorthopädie in der Öffentlichkeit.
- Die Unterstützung und Beratung seiner Mitglieder in Fragen, die mit den Aufgaben des Vereins in Zusammenhang stehen.
Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
Der beabsichtige Vereinszweck soll durch folgende ideelle und materielle Mittel verwirklicht werden:
Ideelle Tätigkeiten
- Abhaltung von Versammlungen und sonstigen Veranstaltungen,
- Organisation des Austrian Board of Orthodontists (ABO),
- die Teilnahme an Veranstaltungen in- und ausländischer kieferorthopädischer Gesellschaften,
- persönlichen und schriftlichen Kontakt der Mitglieder untereinander und mit dem Verein,
- die Pflege persönlicher Kontakte mit Vertretern der Kieferorthopädie und benachbarter Fachgebiete des In- und Auslandes,
- Gespräche und Verhandlungen mit politisch relevanten privaten und staatlichen Institutionen,
- eine möglichst weitgehende Integration einzelner Vertreter des VÖK in die entsprechenden Gremien der österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) bzw. der Kurien der Zahnärzte,
- Mitgliedschaft des Vereins in der European Federation of Orthodontic Specialists Associations (EFOSA)
Aufbringung der erforderlichen finanziellen Mittel
Die erforderlichen finanziellen Mittel zur Erreichung der genannten Ziele sollen aufgebracht werden durch
- Mitgliedsbeiträge,
- gewidmete Zuwendungen und
- sonstige Spenden.
Art der Mitgliedschaft
Es gibt ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Ordentliche Mitgliedschaft
Als ordentliches Mitglied kann grundsätzlich jeder kieferorthopädisch tätige Zahnarzt mit Berufssitz und Lebensmittelpunkt in Österreich aufgenommen werden, der mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Inhaber des Austrian Board of Orthodontists
- Inhaber des European Board of Orthodontists
- Universitätsprofessor/Universitätsdozent im Lehrfach Kieferorthopädie an der Universität Graz, Innsbruck oder Wien
- Zahnarzt mit abgeschlossener Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Außerordentliche Mitgliedschaft
Als außerordentliches Mitglied kann grundsätzlich jeder kieferorthopädisch tätige Zahnarzt mit Berufssitz und Lebensmittelpunkt in Österreich aufgenommen werden, der keine der unter Punkt 4.1 angegebenen Voraussetzungen erfüllt.
Ehrenmitgliedschaft
Zum Ehrenmitglied können hervorragende Persönlichkeiten ernannt werden, deren Arbeit die Kieferorthopädie insgesamt besonders gefördert oder die Ziele des Vereins wesentlich unterstützt hat.
Erwerb der Mitgliedschaft
Der Erwerb der Mitgliedschaft ist wie folgt geregelt:
- Die Aufnahme eines Mitgliedes bedarf eines schriftlichen Aufnahmeantrages des Bewerbers. Der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft muss zusätzlich den Nachweis der Qualifikation enthalten (siehe Punkt 4.1). Der Antrag ist dem geschäftsführenden Vorstand des VÖK vorzulegen. Der Bewerber wird bei Richtigkeit der Angaben durch den erweiterten Vorstand als Mitglied aufgenommen. Lehnt der erweiterte Vorstand den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen das Recht zu, über den Aufnahmeantrag in der nächsten Generalversammlung entscheiden zu lassen. Diese entscheidet endgültig.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Empfang der Aufnahmebestätigung, die im positiven Falle seitens des geschäftsführenden Vorstandes unverzüglich auszustellen ist.
- Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des erweiterten Vorstandes nach einstimmigem Beschluss der Generalversammlung. Das Ehrenmitglied muss die Ernennung annehmen.
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Rechte
- Alle Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins sowie Rat und Schutz der Organe des VÖK in allen Berufsfragen in Anspruch zu nehmen.
- Alle Mitglieder sind zur Teilnahme an der Generalversammlung berechtigt.
- Allen Mitgliedern steht die Teilnahme an Veranstaltungen des Vereins zu einem ermäßigten Tarif offen.
- Alle ordentlichen Mitglieder besitzen das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht.
- Ehrenmitglieder besitzen nur das aktive Wahlrecht.
- Mit der Pensionierung eines Mitgliedes erlischt dessen Stimm- und Wahlrecht.
Pflichten
- Alle Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu wahren, die Statuten zu beachten und von ihren Rechten Gebrauch zu machen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Vereins zu unterstützen und den Zweck des Vereins zu fördern, Mehrheitsentscheidungen solidarisch zu tragen und Schaden vom Verband abzuwenden. Die Mitglieder verpflichten sich zur Kollegialität, sie unterwerfen sich den Berufspflichten und den Grundsätzen des Standesrechtes. Der VÖK erwartet von seinen Mitgliedern eine Berufsausübung, die ihrer hervorragenden Ausbildung und ständigen Weiterbildung entspricht und von ärztlicher Verantwortung getragen wird.
- Durch seine Mitgliedschaft im Verein erkennt das Mitglied an, dass die beruflichen, wirtschaftlichen und berufspolitischen Gesamtinteressen nach außen vom Verein vertreten werden.
- Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder haben einen Jahresmitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser wird in Form von Jahresbeiträgen eingehoben und ist spätestens bis zum Ende des zweiten Quartals des Kalenderjahres zu zahlen. Der erweiterte Vorstand kann in geeigneten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Eine Beitragsrückerstattung bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht.
- Die Höhe des Beitrages wird in der Generalversammlung jeweils mit 2/3 Mehrheit für das laufende Kalenderjahr beschlossen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, der Geschäftsstelle des VÖK berufliche Veränderungen, insbesondere Ordinationsverlegungen, umgehend mitzuteilen.
Vereinsorgane
Die Organe des Vereins sind:
- Die Generalversammlung,
- der geschäftsführende Vorstand,
- der erweiterte Vorstand und
- das Schiedsgericht
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